Allgemeine Geschäftsbedingungen

welante GmbH, Solothurn

Allgemeine Regelungen

I. Anwendungsbereich und Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden «Kunden» genannt) und der welante GmbH für die Erbringung von Informatik-Dienstleistungen der welante GmbH.
2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der welante GmbH. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit.

II. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen der welante GmbH für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.
2. Nichteinhalten eines Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die welante GmbH hat Anspruch auf 6 % Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens. Bei wiederholtem Nichteinhalten von Zahlungsterminen behält sich die welante GmbH vor, den Zugriff auf die Software zu sperren.
3. Abweichende Zahlungsbedingungen im Vertrag gemäss Ziff. III.3. bleiben vorbehalten.

Beschaffung von Hard- und Software

III. Vertragsschluss

1. Das Angebot der welante GmbH einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt unentgeltlich.
2. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die welante GmbH während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages.
4. Sind mit späteren Bestellungs- oder Vertragsänderungen Zusatzkosten für die welante GmbH verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen der welante GmbH.

IV. Lieferung

1. Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, erfolgt die Lieferung in Absprache mit dem Kunden.
2. Betriebsstörungen, Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner oder höhere Gewalt berechtigen die welante GmbH, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen, zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
3. Der Versand von Produkten (z. B. Hardware) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen sind beim Empfang dem Transporteur zu melden.
4. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge sind innert fünf Tagen schriftlich zu melden, sonst gilt die Lieferung als genehmigt.

V. Konditionen

1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der welante GmbH.
2. Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, ohne Skonto.
3. Die Vergütung umfasst sämtliche Leistungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, inklusive Installation, Erstinstruktion, Spesen, Lizenzgebühren, Verpackung, Transport und Abladekosten.
4. Die welante GmbH kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

VI. Garantie

1. Die Garantiezeit richtet sich nach der Herstellergarantie und beträgt maximal 12 Monate. Defekte infolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung werden kostenlos repariert oder ersetzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Ein Programmfehler liegt nur vor, wenn er dokumentierbar und reproduzierbar ist.
3. Mängel sind umgehend zu melden. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt die Haftung.
4. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

Wartung und Pflege

VII. Umfang

1. Wartung betrifft nur gelieferte Hardware und umfasst Instandhaltung, Instandsetzung und Einbau technischer Verbesserungen.
2. Schäden durch Fehlmanipulation, externe Einflüsse oder unsachgemässe Behandlung sowie Verschleissteile sind nicht inbegriffen und werden separat verrechnet.
3. Die Pflege von Software umfasst Fehlerkorrekturen, Anpassungen und Weiterentwicklungen (neue Releases).
4. Funktionelle Erweiterungen gelten nicht als Wartung.
– Wird eine neue Funktion gewünscht, die ein bestehendes Modul verbessert, setzt die welante GmbH sie ohne Kostenfolgen um und bestimmt Zeitpunkt und Umfang selbst.
– Exklusive oder terminlich bestimmte Anpassungen werden separat verrechnet.
5. Die welante GmbH behebt gegen Vergütung auch Störungen, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
6. Der Kunde soll bei Störungen immer zuerst den Support kontaktieren; Eigenmanipulationen werden verrechnet.
7. Bei Ursachenanalyse mehrerer Systeme werden Leistungen verrechnet, wenn die Ursache nicht bei der welante GmbH liegt.

VIII. Bereitschaft, Reaktion und Störungsbehebung

Während der vereinbarten Wartungs- und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die welante GmbH Störungsmeldungen entgegen und erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Instandsetzung beginnt so rasch wie möglich, spätestens innert der vertraglich festgelegten Zeit.

IX. Vergütung / Zahlungsbedingungen

1. Leistungen werden zu den im Servicevertrag vereinbarten Ansätzen erbracht.
2. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet.
3. Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

X. Gewährleistung

1. Die welante GmbH gewährleistet eine sorgfältige Leistungserbringung. Keine Haftung, wenn der Kunde eigene Pflichten verletzt.
2. Mängelrechte verjähren innert eines Jahres ab Ausführung; Mängel sind sofort zu rügen.

XI. Vertragsbeendigung

Bei unbefristeten Verträgen kann der Kunde mit 3 Monaten, die welante GmbH mit 6 Monaten Frist kündigen. Vorausbezahlte Vergütungen werden anteilsmässig zurückerstattet.

Schlussbestimmungen

XII. Geheimhaltung / Datenschutz

1. Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Tatsachen vertraulich.
2. Im Zweifel gilt Vertraulichkeit.
3. Die Pflicht gilt auch vor und nach Vertragsende.
4. Bei Verletzung der Pflicht schuldet der Verletzende eine Konventionalstrafe von einer Jahresvergütung, max. CHF 10’000 pro Fall.
5. Der Datenschutz richtet sich nach dem Bundesgesetz (DSG, SR 235.1).

XIII. Haftung für Schäden

Die welante GmbH haftet nur, wenn weder sie noch beauftragte Dritte ein Verschulden trifft; leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) wird nicht gehaftet. Die Haftung ist auf eine Jahresvergütung, max. CHF 10’000 begrenzt. Ausgenommen sind Personen- und Sachschäden.

XIV. Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Rechte und Pflichten dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Vertragspartners weder abgetreten noch übertragen oder verpfändet werden.

Der Kunde bestätigt, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

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